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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht


Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Mannheim kann jeder Arbeitnehmer anrufen und sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diese kostenlose Hilfe und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Themen steht allen Mitgliedern unseres Vereins zur Verfügung. Unsere Anwälte beraten unter anderem zu Themen im Zusammenhang mit:

●    Gründung eines Betriebsrates
●    Mobbing und Diskriminierung
●    Kündigungsschutzklagen
●    Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
●    Rechtsschutz im Arbeitsrecht
●    Alle Fragen rund um die Betriebsrente
●    Ersteinschätzung eines Falles
●    Vorbereitung eines Arbeitsgerichtsprozesses
●    Abmahnungen und wie man sich dagegen wehrt
●    Unstimmigkeiten bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung
●    Probleme des Jugend- oder Mutterschutzes

Unsere Rechtsanwälte erbringen alle Leistungen in der ArbeitnehmerHilfe Mannheim ehrenamtlich. Die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht sind deshalb für alle Arbeitnehmer kostenlos.

Mit den Beiträgen unserer Mitglieder sichern wir die Arbeit unseres Vereins und decken die organisatorischen Kosten. Wir bitten alle Arbeitnehmer, die unserem Verein nicht beitreten möchten um Verständnis, dass ihnen die Leistungen unseres Vereins nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Den Mitgliedern danken wir, weil sie mit ihrem kalenderjährlichen Beitrag von 40 Euro die Fortführung unseres Vereins ermöglichen.


Kostenlose Vertretung ist unmöglich

Bei der ArbeitnehmerHilfe Mannheim gibt es kostenlose Beratungsleistungen durch Rechtsanwälte, weil diese keiner Regelung unterliegen. Dafür können enorme Summen aufgerufen werden, aber diese Leistungen können auch ehrenamtlich erbracht werden. Da liegt die Frage nahe, weshalb das für die Vertretung vor oder außerhalb des Gerichts nicht ebenso möglich ist. Die schlichte Antwort lautet: Es ist verboten.

Für Rechtsanwälte in Deutschland gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin sind die Gebührensätze für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung vorgeschrieben. Dieser festgelegte Gebührensatz ist mit dem Streitwert zu multiplizieren. Den Rechtsanwälten wird dabei ein Spielraum eingeräumt. Sie können den Gebührensatz um das bis zu Zweieinhalbfache erhöhen, wenn sie einen entsprechenden Aufwand geltend machen.

Alle Anwälte der ArbeitnehmerHilfe haben miteinander vereinbart grundsätzlich nur den einfachen Satz zu verlangen, auch um die Kostentransparenz für die Arbeitnehmer, die sich von uns vertreten lassen, voll zu gewährleisten. Es gilt also alle Beratungen im Vorfeld einer Vertretung sind kostenlos. Für die Vertretung wird immer nur der einfache Satz aus dem RVG angewandt.


Ergänzung der Rechtsschutzversicherung

Genau wegen der Unwägbarkeiten der Beratungskosten sind die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht bereit für Beratungen aufzukommen. Diese zahlt jedoch immer für die Vertretung eines Klienten, weil die Kosten dafür gesetzlich geregelt sind. Die kostengünstige Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Mannheim ist deshalb die ideale Ergänzung einer Rechtsschutzversicherung, um rundum geschützt zu sein, sofern sie das Arbeitsrecht abdeckt.


Antrag auf Prozesskostenhilfe

Auch bedürftige Arbeitnehmer brauchen sich nicht scheuen einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen. Ihnen steht auch für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen Prozesskostenhilfe zu. Dafür müssen sie diese zuvor beim Arbeitsgericht Mannheim beantragen.

Die ProzesskostenHilfe deckt die Kosten für die rechtsanwaltliche Vertretung und alle anfallenden Gerichtsgebühren. Falls Sie verhindert sind, beantragt ein Anwalt der ArbeitnehmerHilfe Mannheim die Prozesskostenhilfe gerne für Sie.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0621-37703190

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0621-37703190

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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