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Schnelle arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung

Sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihnen droht eine Kündigung oder ist diese schon erfolgt? Rufen Sie bitte in beiden Fällen schnell bei der ArbeitnehmerHilfe Mannheim, an und sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0621-37703190. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Mannheim umgehend prüfen. Der schätzt Ihren Fall ein und teilt Ihnen mit, welche juristischen Möglichkeiten Sie haben. Ist die Kündigung ungerechtfertigt, enthält sie Formfehler oder wurde der rechtliche Rahmen nicht eingehalten, ist sie womöglich unwirksam. Dann ist es ratsam eine Klage beim Arbeitsgericht Mannheim zu erheben. Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Mannheim können Sie auf Weiterbeschäftigung klagen oder einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung erstreiten.


Dreiwochenfrist beachten!

Nach einer Kündigung müssen Sie sich sputen, denn nach deren Erhalt beginnt eine Dreiwochenfrist zu laufen, innerhalb derer Sie beim Arbeitsgericht Mannheim eine Kündigungsschutzklage erheben können. Die Frist beruht auf einer sogenannten materiellen Präklusion. Das ist Juristendeutsch und bedeutet, das eine bindende Frist für Rechtsmittel festgelegt ist. Wenn Sie diese versäumen, ist keine Kündigungsschutzklage mehr möglich, das heißt sie verzichten freiwillig auf ein Rechtsmittel und eine mögliche Abfindung.


Kostenlose Beratung

Alle Arbeitnehmer aus Mannheim und Umgebung können sich bei der ArbeitnehmerHilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen. Den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Mannheim steht darüber hinaus, eine vollumfänglich Beratung und Betreuung, von der Fallanalys bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Mannheim, zu. Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Mannheim werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Die arbeitsrechtliche Absicherung durch unseren Verein kostet Sie lediglich 40 Euro pro Kalenderjahr.


Terminvereinbarung

Es ist kinderleicht einen Termin bei der ArbeitnehmerHilfe zu vereinbaren. Wenn Ihnen eine Kündigung droht, bitten wir Sie, sofort bei uns anzurufen. Durch unsere telefonische Soforthilfe erfahren Sie, ob es einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und damit auch eine gute Aussicht auf eine angemessene Abfindung und ein überdurchschnittliches Zeugnis gibt. Um diese Ansprüche durchzusetzen können Sie auf die Hilfe unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht bauen. Wegen der Dreiwochenfrist empfiehlt sich ein zeitnaher Termin. Rufen Sie deshalb am besten sofort bei uns an. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Mannheim unter der Nummer 0621-37703190 zu den Bürozeiten zwischen 9 und 17 Uhr.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0621-37703190

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0621-37703190

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
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